|


Aktuelle Pressemeldungen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.
Untersagung von Bildaufnahmen eines SEK-Einsatzes rechtswidrig
19.08.2010 Die Polizei darf einem Pressefotografen grundsätzlich nicht die Anfertigung von Bildaufnahmen eines Polizeieinsatzes mit der Begründung untersagen, dass bei einer Veröffentlichung der Bilder eine Enttarnung der Beamten des Spezialeinsatzkommandos der Polizei des Landes Baden-Württemberg (SEK) drohe. Das hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit einem heute verkündeten Urteil entschieden und damit der Berufung eines Zeitungsverlags gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das die Untersagung von Bildaufnahmen für rechtmäßig erklärt hatte (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21.01.2009 und zum Sachverhalt Pressemitteilung des VGH vom 16.08.2010), stattgegeben.
Das Fotografierverbot bei einem Einsatz von Spezialkräften der Polizei in Schwäbisch Hall im März 2007 war rechtswidrig. Dies entschied der VGH Baden-Württemberg in einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung. OAS_RICH('Middle2');
Ein Fotograf des "Haller Tagblatts" hatte aufnehmen wollen, wie die Polizei in der Innenstadt den Hauptangeklagten eines Stuttgarter Prozesses um die Russen-Mafia zum Arzt brachte. Dies wurde ihm jedoch von den Polizeibeamten untersagt, weil diese eine Enttarnung der Beamten des Spezialeinsatzkommandos befürchteten. Der Verlag sah darin einen Verstoß gegen die Pressefreiheit. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) gab ihm Recht. Da die Presse regelmäßig erst nach Sichtung der Fotos über die Art und Weise einer Veröffentlichung und eine gegebenenfalls erforderliche Unkenntlichmachung entscheide, könne nicht bereits die Anfertigung von Fotos generell und im Vorfeld untersagt werden (Az. 1 S 2266/09).
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA100802324&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
|
 |
|
|
|